Bußgeldkatalog: Abstand

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Ohne zwingenden Grund stark gebremst        
- mit Gefährdung 20 Euro      
- mit Sachbeschädigung 30 Euro      
Sicherheitsabstand unterschritten bei einem Tempo bis 80 km/h 25 Euro      
- mit Gefährdung 30 Euro      
- mit Sachbeschädigung 35 Euro      
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 – der Abstand in Metern nicht weniger als 1/4 des Tachowertes 35 Euro      
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 – der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho« 75 Euro 1    
- weniger als 4/10 100 Euro 2    
- weniger als 3/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) 160 Euro 3 1 Monat  
- weniger als 2/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) 240 Euro 4 2 Monate  
- weniger als 1/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) 320 Euro 4 3 Monate  
Bei mehr als Tempo 130 war der Abstand weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho« 100 Euro 2    
- weniger als 4/10 180 Euro 3    
- weniger als 3/10 240 Euro 4 1 Monat  
- weniger als 2/10 320 Euro 4 2 Monate  
- weniger als 1/10 400 Euro 4 3 Monate  

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

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Bußgeldkatalog: Alkohol

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze        
- beim ersten Mal 500 Euro 4 1 Monat  
- beim zweiten Mal 1000 Euro 4 3 Monate  
- ab dem dritten Mal 1500 Euro 4 3 Monate  
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss   7   Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

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Bußgeldkatalog: Autobahnen und Kraftfahrtstraßen

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (auch der Versuch ist strafbar) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen   7 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
desgleichen in Ein- und Ausfahrten 50 Euro 4    
desgleichen auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 130 Euro 4    
desgleichen auf der durchgehenden Fahrbahn 150 Euro 4 1 Monat  
Wenden im Tunnel 40 Euro 1    
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt 50 Euro 2    
Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeuges über die nächstliegende Ausfahrt hinaus oder beim Abschleppen auf die Autobahn eingefahren 20 Euro      
Nicht möglichst weit rechts gefahren, obwohl dies möglich gewesen wäre, mit Gefährdung 80 Euro 1    
Benutzung mit einem bauartbedingt nicht zulässigen Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h oder Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten) 20 Euro      
Unzulässiges Halten 30 Euro      
Unzulässiges Parken 40 Euro 2    
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen 25 Euro      
- mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 50 Euro 3    
- mit Sachbeschädigung 60 Euro 3 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Bei stockendem Verkehr keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge gebildet 20 Euro      
Beim Einfahren Vorfahrt des fließenden Verkehrs nicht beachtet 50 Euro 3    

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Bußgeldkatalog: Beleuchtung und Warnzeichen

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt 10 Euro      
- mit Gefährdung 15 Euro      
- mit Sachbeschädigung 35 Euro      
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren 10 Euro      
- mit Gefährdung 15 Euro      
- mit Sachbeschädigung 35 Euro      
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen        
- innerorts 25 Euro      
- außerorts 40 Euro 3    
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren 10 Euro      
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet 20 Euro      
- mit Sachbeschädigung 35 Euro      
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10 Euro      
Missbrauch der Warnblinkanlage 5 Euro      
Missbrauch von Hupe und Lichthupe 10 Euro      
- mit Belästigung 20 Euro      
Einsatz unerlaubter Schallzeichen 10 Euro      

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Bußgeldkatalog: Drogen


Wer sich nach Einnahme (unabhängig von der Menge) bestimmter Drogen ans Steuer setzt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Geldbußen bis zu 1500 Euro oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten drohen, wenn man sich unter Einfluss von Cannabis, Ecstasy, Kokain, Morphin oder Heroin ans Steuer setzt. Dabei zählt allein der Nachweis des Drogenkonsums.

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr        
- beim ersten Mal 500 Euro 4 1 Monat  
- beim zweiten Mal 1000 Euro 4 3 Monate  
- ab dem dritten Mal 1500 Euro 4 3 Monate  
Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss   7   Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

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Bußgeldkatalog: Geschwindigkeit


andere als in § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO genannte Fahrzeuge (im Wesentlichen PKW)

außerhalb geschlossener Ortschaften

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mit PKW:        
bis 10 km/h 10 Euro      
11 bis 15 km/h 20 Euro      
16 bis 20 km/h 30 Euro      
21 bis 25 km/h 70 Euro 1    
26 bis 30 km/h 80 Euro 3    
31 bis 40 km/h 120 Euro 3    
41 bis 50 km/h 160 Euro 3 1 Monat  
51 bis 60 km/h 240 Euro 4 1 Monat  
61 bis 70 km/h 440 Euro 4 2 Monate  
über 70 km/h 600 Euro 4 3 Monate  


innerhalb geschlossener Ortschaften

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mit PKW:        
bis 10 km/h 15 Euro      
11 bis 15 km/h 25 Euro      
16 bis 20 km/h 35 Euro      
21 bis 25 km/h 80 Euro 1    
26 bis 30 km/h 100 Euro 3    
31 bis 40 km/h 160 Euro 3 1 Monat  
41 bis 50 km/h 200 Euro 4 1 Monat  
51 bis 60 km/h 280 Euro 4 2 Monate  
61 bis 70 km/h 480 Euro 4 3 Monate  
über 70 km/h 680 Euro 4 3 Monate  


Allgemein

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (PKW) 15 Euro      
Nichtangepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen, Kreuzungen, Einmündungen und bei schlechten Sichtverhältnissen 50 Euro 3    
desgleichen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 60 Euro 3    
desgleichen mit Sachbeschädigung 75 Euro 3    
Nicht angepasstes Tempo in anderen Fällen 35 Euro      
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand 120 Euro 3    
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde 40 Euro      
Illegale Kraftfahrzeugrennen        
- als Teilnehmer 400 Euro 4 1 Monat  
- als Veranstalter 500 Euro 4    
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt 75 Euro 4   zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich

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Bußgeldkatalog: Halten und Parken

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist 10 Euro      
- mit Behinderung 15 Euro      
Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen 15 Euro      
- mit Behinderung 25 Euro      
- länger als eine Stunde 25 Euro      
- zusätzlich mit Behinderung 35 Euro      
Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen 40 Euro 1    
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten 10 Euro      
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten 35 Euro      
- mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 50 Euro 1    
Halten in zweiter Reihe 15 Euro      
- mit Behinderung 20 Euro      
Parken in zweiter Reihe 20 Euro      
- mit Behinderung 25 Euro      
- länger als 15 Minuten 30 Euro      
- zusätzlich mit Behinderung 35 Euro      
Parken auf Sperrflächen 25 Euro      
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen 10 Euro      
- mit Behinderung 15 Euro      
- länger als 3 Stunden 20 Euro      
- zusätzlich mit Behinderung 30 Euro      
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist 10 Euro      
- mit Behinderung 15 Euro      
- länger als 3 Stunden 20 Euro      
- zusätzlich mit Behinderung 30 Euro      
Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe        
- bis zu 30 Minuten 5 Euro      
- bis zu 1 Stunde 10 Euro      
- bis zu 2 Stunden 15 Euro      
- bis zu 3 Stunden 20 Euro      
- über 3 Stunden 25 Euro      
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 35 Euro      
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10 Euro      
Parklücke einem Berechtigten weggenommen 10 Euro      
Parken in Fußgängerbereichen 30 Euro      
- mit Behinderung 35 Euro      
- länger als 3 Stunden 35 Euro      
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen 20 Euro      
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet 10 Euro      
- mit Sachbeschädigung 25 Euro      
Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen 15 Euro      
- mit Sachbeschädigung 25 Euro      
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten 20 Euro      
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken 25 Euro      

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Bußgeldkatalog: Papiere, HU und Technik

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Meldepflichtige Änderungen (neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt 15 Euro      
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum:        
- von 2 bis zu 4 Monaten 15 Euro      
- von 4 bis zu 8 Monaten 25 Euro      
- über 8 Monate 40 Euro 2    
AU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum:        
- zwischen 2 und 8 Monaten 15 Euro      
- über 8 Monate 40 Euro 1    
mit unzulässiger Mischbereifung gefahren 15 Euro      
- als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen 30 Euro      
mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (EU-Norm seit 01.01.1992) gefahren 50 Euro 3    
- als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen 75 Euro 3    
verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben 80 Euro 3    
- als Halter den Betrieb angeordnet o. zugelassen 135 Euro 3    
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50 Euro 3    
Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben 20 Euro      
Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen 15 Euro      
Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts        
- um mehr als 20 % 50 Euro 3    
- um mehr als 25 % 75 Euro 3    
- um mehr als 30 % 125 Euro 3    
ab Mitte 2006: Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (Winterreifen) 20 Euro      
- zusätzlich mit Behinderung 40 Euro 1    

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Bußgeldkatalog: Polizei

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Führerschein/Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder ausgehändigt 10 Euro      
Warndreieck und Verbandskasten nicht mitgeführt bzw. vorgezeigt 15 Euro      
Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt 20 Euro      
Einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen 20 Euro      
Haltegebot der Polizei nicht befolgt 50 Euro 3    

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Bußgeldkatalog: Sicherheit

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Fahren ohne Sicherheitsgurt (Neu: auch in Reisebussen!) 30 Euro      
1 Kind nicht nach Vorschrift gesichert (zum Beispiel mit Gurt, aber ohne Kindersitz) 30 Euro      
- mehrere Kinder 35 Euro      
1 Kind ohne jede Sicherung 40 Euro 1    
- mehrere Kinder 50 Euro 1    
Schutzhelmpflicht nicht beachtet 15 Euro      
Vor der Fahrt Scheiben nicht ausreichend vom Eis befreit oder freie Sicht anderweitig mehr als zulässig eingeschränkt 10 Euro      
Fahren mit beeinträchtigtem Gehör (zu laute Musik) 10 Euro      
Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung:        
- als Kraftfahrer bei laufendem Motor 40 Euro 1    
- als Radfahrer 25 Euro      
Die Ausrüstung des Fahrzeugs ist nicht an die Wetterverhältnisse angepaßt (Winterreifen, Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage) 20 Euro      
- mit Verkehrsbehinderung 40 Euro 1    

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Bußgeldkatalog: Straßenbenutzung

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Straße verbotswidrig befahren (Sonderfahrstreifen für Taxen und Busse des Linienverkehrs oder andere Verkehrsverbote) 15 Euro      
- mit Behinderung der Busse des Linienverkehrs 35 Euro      
Einbahnstraßenschild missachtet 20 Euro      
Im verkehrsberuhigten Bereich Fußgänger behindert 15 Euro      
- mit Gefährdung 40 Euro 1    
Im Fußgängerbereich bei nichtzugelassenem Fahrzeugverkehr Fußgänger gefährdet 50 Euro 1    
vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt 10 Euro      
- mit Gefährdung 15 Euro      
- mit Sachbeschädigung 25 Euro      
Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren 5 Euro      
- mit Behinderung 10 Euro      
- mit Gefährdung 20 Euro      
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen        
Fahren trotz Fahrverbotes wegen Smog-Alarm oder einer anderen öffentlich bekannt gemachten Anordnung 40 Euro 1    
Befahren des Kreisverkehrs in falscher Richtung (Kfz) 20 Euro      

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Bußgeldkatalog: Überholen

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Überholen trotz Verbot 40 Euro 1    
Innerorts rechts überholt 30 Euro      
- mit Sachbeschädigung 35 Euro      
Außerorts rechts überholt 50 Euro 3    
Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein 30 Euro 1    
Überholen mit zu wenig Seitenabstand 30 Euro 1    
Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet 10 Euro      
Beim Überholtwerden das Tempo erhöht 30 Euro      
Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht 10 Euro      
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen 25 Euro      
Überholen bei unklarer Verkehrslage 50 Euro 3    
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot 75 Euro 4    
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung oder Sachbeschädigung 125 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet 40 Euro 2    
Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet 50 Euro 4    

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Bußgeldkatalog: Umweltschutz und Sauberkeit

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung 10 Euro      
Unnützes Hin- und Herfahren innerorts 20 Euro      
Straße beschmutzt oder mit einer Flüssigkeit benetzt und trotz möglicher Gefährdung den Zustand nicht beseitigt oder kenntlich gemacht 10 Euro      
Durch mangelnde Umsicht andere Verkehrsteilnehmer beschmutzt 10 Euro      
Gegenstand auf der Straße liegengelassen trotz möglicher Gefährdung 40 Euro 1    

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Bußgeldkatalog: Unfall

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht 40 Euro 2    
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren 30 Euro      
- mit Sachbeschädigung 35 Euro      
Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen 30 Euro      
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB   7    
Unterlassene Hilfeleistung   5    
Fahrlässige Tötung   5   Straftat nach StGB
Fahrlässige Körperverletzung   5   Straftat nach StGB

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Bußgeldkatalog: Vorfahrt

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
An eine Vorfahrtsstraße zu schnell herangefahren 10 Euro      
Vorfahrt nicht beachtet mit Behinderung 25 Euro      
Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung 50 Euro 3 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
An beschilderten Engstellen Entgegenkommenden Vorrang nicht gewährt 5 Euro      
An der Haltelinie nicht gehalten 10 Euro      
- mit Gefährdung 50 Euro 3    
Rotlicht missachtet 90 Euro 3    
- mit Gefährdung 200 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
- mit Sachbeschädigung 240 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Rotlicht missachtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde 200 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
- mit Gefährdung 320 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
- mit Sachbeschädigung 360 Euro 4 1 Monat Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB

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Bußgeld: Wenden, Rückwärtsfahren oder Abbiegen

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis
Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen 10 Euro      
- mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 30 Euro      
- mit Sachbeschädigung 35 Euro      
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 50 Euro 2    
Einfahren in eine Kreuzung oder Einmündung trotz stockenden Verkehrs mit Behinderung 20 Euro      
Abbiegen, ohne Fahrzeug durchzulassen, oder ohne Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen mit Gefährdung 40 Euro 2    
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen mit Gefährdung 40 Euro 2    

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